Im Seerecht liegt der Beratungsschwerpunkt zunächst auf rechtsgutachterlicher Tätigkeit, insbesondere dort, wo die bei der Beschreibung des Arbeitsgebietes erwähnten internationalen Konventionen die Interessen von Wirtschaftsunternehmen berühren. Die in der Kanzlei präsenten Völkerrechtskenntnisse erlauben sowohl eine zügige Auffindung des einschlägigen Rechts als auch, soweit erforderlich, dessen Auslegung nach den im Völkerrecht geltenden Regeln. Mangels umfangreicher Rechtsprechung kommt hier auch den Vorbereitungsarbeiten (travaux préparatoires) sowie der Staatenpraxis einige Bedeutung zu.
Im Gewerblichen Rechtsschutz ist die Beratung gegründet auf eine fast 30jährige Industrieerfahrung des Kanzleiinhabers. Sie setzt an bei der IP-seitigen Unterstützung des Mandanten, ein Geschäftsmodell für die von ihm beabsichtigte Transaktion zu finden. IP-Verträge erzeugen in aller Regel längerfristige Wirkungen, so dass der Abgleich zwischen Geschäftsstrategie einerseits und IP-/Vertragsstrategie andererseits zwingend notwendig, und zugleich sehr nützlich ist. Ob es sich um eine Gesellschafts- oder GU-Gründung, ein neues Lizenzprogramm oder eine F&E-Kooperation handelt – die zu schließenden Verträge sind nicht, wie viele andere, nur zur Anwendung für den „worst case“, sondern verlangen, aktiv gelebt, betreut und validiert zu werden. Dies erfordert weitsichtige Beratung schon in der Konzeptphase.