Gewerblicher Rechtsschutz
Das Arbeitsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz umfasst zum Einen eine Vielzahl von Vertragsarten, mit denen Regelungen über technische Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster usw.) sowie nichtgeschütztes, geheimes technisches Wissen („Know-how“) getroffen werden. Näheres hier:Aufgrund ihrer Komplexität stellt die Gruppe der Unternehmenskauf- und Joint-Venture-Verträge ein besonderes Gebiet innerhalb des Gesamtfeldes vertraglicher Regelungen im Gewerblichen Rechtsschutz dar. Hier geht es zu Einzelheiten der Beratungsmöglichkeiten: