Verhandlung

Aus dem Seerecht sei hierzu als Beispiel der Tiefseebergbau erwähnt: interessierte Unternehmen schließen sich mit anderen sowie auch mit Staaten zusammen, um Explorations- bzw. künftig auch Abbaulizenzen von der Meeresbodenbehörde ISA zu erwerben. Sowohl untereinander als auch mit ISA sind Vereinbarungen in diesem Zusammenhang erforderlich. Der Kanzleiinhaber beobachtet intensiv die derzeitige Vergabepraxis der ISA und ist auch mit dem „Mining Code“ vertraut bis hin zu den aktuellen Entwurfsarbeiten für die Abbauregeln. Sowohl seine wachsende Vernetzung in der Meeresbergbau-„community“ als auch seine Fähigkeit, in Englisch und grundsätzlich auch Französisch zu verhandeln, empfehlen ihn hier für einen Einsatz.

Im Gewerblichen Rechtsschutz sind, ebenfalls im zuvor genannten Fremdsprachenspektrum, alle denkbaren IP-Vertragsverhandlungen hier in guten und erfahrenen Händen. Ob streitige Verhandlung (wie z.B. über eine Lizenznahme/Vergleich nach erwiesener oder doch beweisbarer Patentverletzung durch den Mandanten) oder konstruktive Gestaltung (z.B. bei einer GU-Gründung): Großer Wert wird auf folgende Elemente gelegt:

• Den Intensitätsgrad der internen Abstimmung legt der Mandant fest
• Frühzeitige und klare Abgrenzung der Rollen des Mandantenvertreters und des Anwalts, z.B. Unterscheidung in eine entgegenkommendere und eine zurückhaltendere Verhandlungshaltung
• Aufrechterhaltung von Sprechkontaktmöglichkeiten mit der Gegenseite unabhängig von der Verhandlungsatmosphäre
• Zügige, fundierte und zielorientierte Beratung des Mandanten über Handlungsoptionen bei Veränderungen in der Verhandlungssituation
• Verfügbarkeit und Erreichbarkeit auch zu ungewöhnlichen Zeiten; örtliche Flexibilität
• Beratung über interkulturelle Besonderheiten, soweit sie für die Verhandlungssituation eine Rolle spielen
• Textökonomie bei Schriftsätzen und Verträgen