Im Gewerblichen Rechtsschutz sind, ebenfalls im zuvor genannten Fremdsprachenspektrum, alle denkbaren IP-Vertragsverhandlungen hier in guten und erfahrenen Händen. Ob streitige Verhandlung (wie z.B. über eine Lizenznahme/Vergleich nach erwiesener oder doch beweisbarer Patentverletzung durch den Mandanten) oder konstruktive Gestaltung (z.B. bei einer GU-Gründung): Großer Wert wird auf folgende Elemente gelegt:
• Den Intensitätsgrad der internen Abstimmung legt der Mandant fest
• Frühzeitige und klare Abgrenzung der Rollen des Mandantenvertreters und des Anwalts, z.B. Unterscheidung in eine entgegenkommendere und eine zurückhaltendere Verhandlungshaltung
• Aufrechterhaltung von Sprechkontaktmöglichkeiten mit der Gegenseite unabhängig von der Verhandlungsatmosphäre
• Zügige, fundierte und zielorientierte Beratung des Mandanten über Handlungsoptionen bei Veränderungen in der Verhandlungssituation
• Verfügbarkeit und Erreichbarkeit auch zu ungewöhnlichen Zeiten; örtliche Flexibilität
• Beratung über interkulturelle Besonderheiten, soweit sie für die Verhandlungssituation eine Rolle spielen
• Textökonomie bei Schriftsätzen und Verträgen