Nachhaltige Meeresnutzung (2): der nächste Schritt

Die SDGs umfassen zwar grundsätzlich den ganzen Planeten, also auch die Hohe See und den Tiefseeboden außerhalb nationaler Jurisdiktion. Sie sind aber nicht rechtlich verbindlich.
Die CBD richtet sich an die Staaten und die auf deren Hoheitsgebiet zu treffenden Maßnahmen; sie ist rechtlich verbindlich, aber im Bereich außerhalb nationaler Jurisdiktion wirkungslos.
Die verbleibende Lücke ist von einem Ergänzungsvertrag zu UNCLOS III geschlossen worden, der Pflichten zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Artenvielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Jurisdiktion verbindlich festschreibt. Sonst um knappe Akronyme für solche Projekte nicht verlegen, hatte die Weltgemeinschaft seinerzeit nur einen etwas sperrigen Titel für das Vorhaben: gesprochen wurde von einem ILBI for BBNJ , also von einem „International Legally Binding Instrument“ für „Bidodiversity Beyond National Jurisdiction“. Nach fast 10-jähriger Vorbereitungszeit tagte seit 2018 eine Internationale Konferenz unter Schirmherrschaft der VN, um ein solches ILBI zu schaffen. Entstehungsgeschichte und Konferenz sind dokumentiert auf der UN-Website https://www.un.org/bbnj/. Am 19. Juni 2023 verabschiedete die Konferenz einstimmig das - jetzt so genannte - "Agreement under the United Nations Convention on the Law of the Sea on the conservation and sustainable use of marine biological diversity of areas beyond national jurisdiction (A/CONF.232/2023/4); laufende Informationen über das Abkommen finden sich auf der Website https://www.un.org/bbnjagreement/en. Zum Thema s. auch diesen Vortrag von RA Käde zum Thema BBNJ/ILBI.