Das Seerecht ist u.a. Gegenstand einer Reihe internationaler Konventionen. Diese sind nach ihrer Ratifikation durch die jeweiligen nationalen Verfassungsorgane innerstaatlich geltendes Recht, so auch in Deutschland. Außer den Verpflichtungen zwischen den Staaten, die sie abgeschlossen haben, entfalten viele Vertragsbestimmungen auch bedeutsame Wirkungen für die betroffenen Wirtschaftsunternehmen.
Eine Sondermaterie des Seerechts ist der Meeresbergbau vom Tiefseeboden, ein Zukunftsgebiet im Spannungsfeld zwischen strategischer Ressourcensicherung und offenen Umweltschutzfragen. ISA, die durch die 3. Seerechtskonvention von 1982 geschaffene internationale Meeresbergbaubehörde, vergibt Explorations- und künftig auch Abbaurechte für die Rohstoffe vom Meeresboden in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsrechte.
Spätestens seit der Verabschiedung der „Sustainable Development Goals“ (SDG) durch die Vereinten Nationen 2015 hat die Forderung nachhaltiger Nutzung des Meeres und seiner Ressourcen einen hohen Stellenwert in der politischen Agenda. Erstmals seit 25 Jahren ist deswegen eine Änderung der 3. Seerechtskonvention geplant.