Umfang des Arbeitsgebiets
Der Schwerpunkt des Arbeitsgebiets liegt auf dem Seevölkerrecht, wie es in internationalen Konventionen kodifiziert und in Deutschland ratifiziert ist, und seinen Auswirkungen auf die private Wirtschaft. Nicht hierzu zählen Spezialmaterien wie das Seehandelsrecht, Seeverkehrsrecht, das nationale Bergrecht auf dem dem gesetzgebenden Staat zugeordneten Festlandsockel, das Arbeitsrecht der Berufsschifffahrt, Fischereirecht außerhalb des Regelungsbereichs der 3. Seerechtskonvention und alle nationalen und regionalen rechtlichen Regelungen betreffend Binnengewässer.
Wesentliche Rechtsquellen sind damit z.B. die deutschen Ratifikationsgesetze folgender internationalen Konventionen, nebst der in deren direkter Umsetzung ergangenen weiteren deutschen Rechtsakte:
• Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) vom 10.12.1982, einschließlich Änderungsvereinbarung vom 28.07.1994, umgesetzt durch Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994 vom 06.07.1995, BGBl I S. 778;
• Statut des Internationalen Seegerichtshofs der Vereinten Nationen (ITLOS), vereinbart als Anlage 6 des SRÜ und an gleicher Stelle veröffentlicht;
• Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen („Londoner Konvention“) vom 15.02. und 29.12.1972, Bekanntmachung über Inkrafttreten BGBL (1977) II, S. 165;
• Protokoll zur Londoner Konvention vom 07.11.1996, BGBl (1998) II, S. 1345;
• Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe („MARPOL“) vom 02.11.1973, BGBl (1982) II S. 2,
jeweils mit Zusätzen und (weiteren) Änderungen. Direktzugriff zu internationalen Quellen s. unter „Links“.